Corona – Hier gilt ab Mittwoch, 28.10. Maskenpflicht

Nun ist es amtlich. Die Stadt hat in ihrer Funktion als Kreisverwaltungsbehörde in Form einer Allgemeinverfügung bestimmt, auf welchen Plätzen und Straßen eine generelle Maskenpflicht und Alkoholkonsumverbot von 22 – 6 Uhr gilt.
Rechtsgrundlage sind die §§ 24 und 25 der 7. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung – erstaunlich, wie flüssig einem dieses Wortungetüm nach 8 Monaten Übung mittlerweile aus der Feder fließt – und die Tatsache, dass in Bamberg der 7-Tages Inzidenzwert über 50 liegt. Die Verfügung tritt mit Wirkung ab Mittwoch, 28.10.2020, in Kraft und gilt zunächst bis zum 09.11.2020.

Auf dieser Karte ist rot eingezeichnet, wo die generelle Maskenpflicht gilt und das Alkoholkonsumverbot von 22-6 Uhr verfügt wird.

Im Folgenden sind die Straßenzüge und Plätze auch einzeln aufgeführt, ein wahres who is who des Welterbes, alles was Rang und Namen hat in dieser Stadt! Die Maskenpflicht erstreckt sich auf den gesamten öffentlich zugänglichen Raum der bezeichneten Straße, also einschließlich der Gehsteige bis zu den Hauswänden. Entsprechende Schilder weisen auf die Maskenpflicht hin und werden in den nächsten Tagen montiert.

• Kettenbrückstraße
• Kettenbrücke
• Hauptwachstraße
• Maximiliansplatz
• Grüner Markt
• Obstmarkt
• Obere Brücke
• Karolinenstraße
• Kleberstraße
• Vorderer Graben
• Fleischstraße
• Frauenstraße
• Edelstraße
• Heumarkt
• Holzmarkt
• Jesuitenstraße
• Fischstraße
• Mauthgasse
• Lebergasse
• Austraße
• Hasengasse
• An der Universität
• Stangsstraße
• Promenadestraße
• Rosengasse
• Franz-Ludwig-Straße (bis Einmündung Willy-Lessing-Straße)
• Keßlerstraße
• An den Stadtmauern
• Hellerstraße
• Lange Straße
• Am Kranen
• Kapuzinerstraße
• Untere Brücke
• Kernsgasse
• Dominikanerstraße
• Herrenstraße
• Am Leinritt (bis zur Unterführung Markusbrücke)
• Untere Sandstraße
(ab Markus- brücke bis Kreuzung Elisabethenstraße / Obere Sandstraße / Am Leinritt)
• Verbindungsstraße zwischen Straße Am Leinritt und Untere Sandstraße Höhe Markusbrücke
• Elisabethenstraße (zwischen Straße Am Leinritt sowie Obere/Untere Sandstraße)
• Ringleinsgasse
• Katzenberg
• Kasernstraße
• Sandbad
• Obere Sandstraße
• Grünhundsbrunnen
• Geyerswörthplatz
• Geyerswörthsteg
• Untere Mühlbrücke
• Schranne
• Lugbank
• Bischofsmühlbrücke
• Geyerswörthstraße (von Geyerswörthsteg bis einschließlich Ende Rosengarten vor dem TKS)
• Fußweg entlang Ludwig-Donau-Main-Kanal bis TKS
• Brucknersteg
• Habergasse
• Generalsgasse
• Theatergassen
• Prälat-Meixner-Platz
• Zinkenwörth (bis Einmündung Straße Schönleinsplatz Höhe Widerstands-Mahnmal)

Dem habe ich nichts mehr hinzuzufügen.

Ein Gedanke zu “Corona – Hier gilt ab Mittwoch, 28.10. Maskenpflicht

  1. Der Lockdown durch die Hintertür. Bereits seit längerem ist dies meine ganz persönliche Meinung. Die Gastro und Hotelerie muss herhalten. Ab Mitte Juni war die Nachfrage stabil und besser als erwartet. Den Benefit haben wir dringend gebraucht, um die Verschuldung der 3 Monate vom Frühjahr einigermaßen in den Griff zu bekommen. Sprechen Sie mit unseren Lokalpolitikern und Minister(in), schildern Sie die Situation. Nicht dass es am Jahresende und 2021 zu einem Blutbad in der Gastro kommt.

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