Bamberg Stadt und Land über 50er Inzidenzwert!

So schnell kann es gehen. Die Farbe Gelb mag zwar in der herrlichen Herbstfärbung um uns herum die aktuell vorherrschende Farbe sein, in der Corona-Ampel war Gelb aber nicht mehr als ein flüchtiger Zwischenschritt zu Rot! Bamberg Stadt und Land liegen nun gemeinsam auf Augenhöhe bei je über 50, was den 7-Tages-Inzidenzwert anbetrifft.

Damit werden vor allem die privaten Kontakte im öffentlichen Raum sowie private Veranstaltungen nochmals eingeschränkt und die Maskenpflicht deutlich ausgeweitet. Von 22 bis 6 Uhr gelten eine Sperrstunde sowie ein Alkoholverkaufsverbot und ein Konsumverbot auf bestimmten Plätzen. In der Gastronomie gelten die gleichen Kontaktbeschränkungen wie für den öffentlichen Raum (also max. 5 Personen oder 2 Haushalte)

Selbst wenn die Zahlen wieder unter den Schwellenwert sinken sollten, bleiben die Regelungen mindestens weitere sechs Tage in Kraft.

Ich zitiere aus der heutigen Pressemeldung der Stadt, die die ab morgen, Montag, 26.10., gültigen Regelungen aufzählen, weise aber auch darauf hin, dass manche Regelungen am Montag noch in eine  Allgemeinverfügung überführt werden:

Nach der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung gelten daher nun in der Stadt Bamberg ab 26.10.2020 folgende Regelungen:

1. Es besteht eine Maskenpflicht…
• im ÖPNV.
• beim Einkaufen.
• auf durch die Stadt noch per Allgemeinverfügung festzulegenden stark frequentierten Plätzen, voraussichtlich also in der gesamten Fußgängerzone, von der Kettenbrücke über die Obere Brücke und Karolinenstraße bis zum Domplatz sowie weitere innenstadtnahe Bereiche, wie bspw. Obere Sandstraße, Untere Brücke, Austraße und Lange Straße. Die Allgemeinverfügung soll am Montag erlassen werden. Zusätzlich werden dann auch noch Hinweisschilder auf die Maskenpflicht angebracht.
• in Schulen aller Jahrgangsstufen auch am Platz
• in Kitas, Horten, Heilpädagogischen Tagesstätten und Tagespflegestellen für das Personal; zudem sind dort feste Gruppen zu bilden
• in der Gastronomie (mit Ausnahme der Einnahme des Essens und Trinkens).
• am Arbeitsplatz überall dort, wo der Mindestabstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann (z. B. Fahrstühle, Flure, Kantine – mit Ausnahme der Einnahme des Essens – und Ein- bzw. Ausgänge).
• in Freizeiteinrichtungen und Kulturstätten (z. B. Theatern, Kinos, für Zuschauer sportlicher Veranstaltungen) ab sofort auch am Platz.
• bei Tagungen und Kongressen ab sofort auch am Platz.

2. Kontaktbeschränkung: Es dürfen sich maximal 5 Personen oder 2 Haushalte treffen. Dies gilt…
• für den gemeinsamen Aufenthalt im öffentlichen Raum.
• für Treffen in privat genutzten Räumen bzw. Grundstücken.
• für private Feiern (wie Hochzeits- oder Geburtstagsfeiern oder ähnliche Feierlichkeiten) – unabhängig vom Ort der Veranstaltung.
• Diese Beschränkung gilt auch in der Gastronomie.
3. Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen in der Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr. Diese werden ebenfalls noch mit einer Allgemeinverfügung festgelegt.
4. Verkaufsverbot von Alkohol an Tankstellen und anderen Verkaufsstellen (z. B. Kioske) von 22 Uhr bis 6 Uhr.
5. Sperrstunde in der Gastronomie von 22 Uhr bis 6 Uhr (Ausnahme: Abgabe und Lieferung von mitnahmefähigen Speisen oder nichtalkoholi-schen Getränken)

Für KiTas und Schulen bleibt es für morgen, Montag, 26.10.2020, beim Regelbetrieb; zu weiteren Maßnahmen werden sich Gesundheitsamt und Stadt Bamberg morgen abstimmen.

Die Stadtspitze weist noch einmal darauf hin, dass der Verkauf und die Abgabe von alkoholischen Getränken innerhalb des Geltungsbereichs der Allgemeinverfügung (Sandgebiet, Untere Brücke, Obere Brücke, Obstmarkt, Gabelmann) von Freitag auf Samstag, Samstag auf Sonntag sowie vor einem gesetzlichen Feiertag ab 20.00 Uhr weiterhin untersagt bleibt.“

Folgende Hotlines gelten für Fragen zu diesen Regelungen:

Hotline für allgemeine Fragen rund um Corona und die Corona-Ampel (keine medizinische Auskunft!): Landratsamt Bamberg / Staatl. Gesundheitsamt: 0951 85-9722
Mo – Fr 9-15 Uhr, Sa –So 10-13 Uhr

Bürgertelefon der Stadt Bamberg: 0951 87-2525
Mo – Fr 9-14 Uhr

Corona-Hotline der Bayerischen Staatsregierung: 089 122 220
Mo – Fr 8-18 Uhr, Sa. 10-15 Uhr

 

Ein Wort noch zu den Stadtführungen:

Hier gibt es eine klare Aussage aus dem Ministerium, Abteilung Tourismuswirtschaft, die ich Ihnen ebenfalls im Wortlaut zitieren möchte, denn sie bestätigt unser Verständnis, dass Führungen unter strikter Einhaltung der Abstands- und Maskenpflicht weiterhin stattfinden können:

Stadt- und Gästeführungen fallen unter § 11 Abs. 3 der 7. BayIMV in der Fassung v. 22.10.2020 mit Gültigkeit ab 23.10.2020.

Folgendes ist dort geregelt: Stadt- und Gästeführungen, Berg-, Kultur- und Naturführungen sowie Führungen in Schauhöhlen und Besucherbergwerken sind zulässig, wenn der Verantwortliche durch geeignete Maßnahmen sicherstellt, dass grundsätzlich der Mindestabstand von 1,5 m zwischen den Teilnehmern eingehalten werden kann.

Eine Begrenzung der Gruppengröße ist hier weiterhin nicht vorgesehen.

Das Überschreiten von bestimmten Grenzwerten wie der 7-Tages-Inzidenzzahl von 35, 50 oder 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern führt nach der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung nicht zu gesonderten Regelungen für Stadt- und Gästeführungen. Davon unabhängig kann die jeweilige Kreisverwaltungsbehörde zusätzliche Regelungen erlassen, die gegebenenfalls auch Stadt- und Gästeführungen betrifft.

 

Die Gastronomie muss sich fortan an den Kontaktbeschränkungen im öffentlichen Raum orientieren, wenn Gruppen reservieren wollen. Es gilt die konsolidierte Lesefassung des Rahmenkonzepts Gastronomie vom 20.Oktober 2020.

Auch für Beherbergungsbetriebe gibt es eine konsolidierte Lesefassung vom 20. Oktober 2020.

 

Was soll ich sagen? Wir müssen irgendwie da durch! Halten wir zusammen und halten wir uns an die Regeln, mehr können wir im Moment nicht machen! Wenn sich alle daran halten, wäre schon einiges gewonnen!

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