Corona – mal wieder in Bewegung

Der Tourismusblog meldet sich aus der Sommerpause zurück!

Eigentlich war gar keine Sommerpause geplant, aber es gab seit dem letzten Beitrag tatsächlich kaum wesentliche Veränderungen, die die Touristik betrafen. Außer natürlich spezifisch für Bamberg die Alkoholausschankdebatte in der Gastronomie. Im Rückblick der vergangenen Wochen können wir aber feststellen: Stimmt, wir arbeiten schon lange nach den gleichen Regeln und mussten schon lange nicht mehr reagieren oder alles umplanen. Wir sind sogar aktuell dabei, konstruktiv nach vorne zu schauen und das Jahr 2021 vorzubereiten, was nach all den Monaten der Destruktion und der Reaktion sehr wohltuend ist, ja, es erinnert vage an die Art der Arbeit, die wir alle in einem anderen Zeitalter für normal erachtet haben…

Dennoch hält uns Corona weiter auf Trab und beeinflusst alle Planungen. Vor allem unsere durch Corona mühsam erlernte Kunst des Kaffeesatzlesens läuft wieder auf Hochtouren, wenn es darum geht, einzuschätzen, wie die Saison 2021 ablaufen wird, was geht, was nicht geht und was nur geht, wenn es anders geht. Aber ich bleibe dabei: Es ist konstruktiv und blickt nach vorne!

Was gibt es also Neues im Moment?

Ab dem 19. September gibt es für die sogenannten „Schankwirtschaften“ (= Bars und Kneipen) die Erlaubnis zum Öffnen. Die Regeln sind simpel: Es sind die gleichen, die seit Monaten für die sogenannten „Speisewirtschaften“ (= Restaurants und Gaststätten) gelten. Explizit wird dabei das auch dort geltende „Tanzverbot“ erwähnt, auch dass eine Bedienung am Tisch erfolgen muss, in geschlossenen Räumen nur Hintergrundmusik zulässig ist (ah, daher das mit dem Tanzverbot) und sich jede Person einzeln (!) registrieren muss.
Wird in einer kreisfreien Stadt oder einem Landkreis der 7-Tages-Inzidenz-Frühwarnwert von 50 überschritten, kann in Speise- und Schankwirtschaften ab 23 Uhr ein Alkoholverbot durch die örtlichen Behörden verhängt werden.

Auch neu ist die eigenständige Erlaubnis für das Kongresswesen. Ab 19. September 2020 sind Kongresse bei festen oder zugewiesenen Sitzplätzen und unter Wahrung des Mindestabstands wieder erlaubt, das Maximum liegt bei einer Person pro 10 Quadratmeter.

Seit heute gilt für öffentliche Versammlungen unter freiem Himmel ab einer Teilnehmerzahl von 200 Personen Maskenpflicht. Mit Versammlungen sind in diesen Anordnungen aber immer so etwas wie Demonstrationen unter dem Schutz der Versammlungsfreiheit gemeint, also keine Kulturveranstaltungen oder ähnliches, nicht verwechseln.

Außerdem wurde gestern angekündigt, dass die Überbrückungshilfen des Bundes bis zum Jahresende verlängert werden. Das waren die Anträge, die explizit über Steuerberater, Buch- oder Wirtschaftsprüfer o.ä. gestellt werden müssen, und neben dem Mittelstand und Unternehmen auch Soloselbständige, Angehörige der Freien Berufe und gemeinnützige Organisationen mit einschließen. Ab Oktober gibt es die Antragsformulare für die Monate September bis Dezember 2020. Die Anträge für Juni bis August müssen bis spätestens 30. September erfolgen.
Eine Übersicht zu allen möglichen Hilfen und Unterstützungen für die Kulturschaffenden findet sich unter anderem auf dieser Seite von „Bayern Kreativ“.

Hilfreich für das Gastgewerbe nach wie vor die Zusammenschau auf den DEHOGA-Seiten, auch das Hinweisblatt für Tagungen und Kongresse bringt die wichtigsten Anforderungen für Tagungen auf den Punkt.

Ein Problem sind aktuell die weiterhin sehr unterschiedlichen Regelungen in den Bundesländern. Wir haben einige Einzelreisende und Gruppen gehabt, die sich schlicht geweigert haben, sich an die bayerischen Regeln zu halten und sich stattdessen auf die Regeln in ihrem Heimatbundesland berufen. Das ist schlicht falsch und gesetzeswidrig und ist nur vergleichbar mit einem Kontinentaleuropäer, der sich in Großbritannien weigert, auf der linken Straßenseite zu fahren unter Verweis auf das Rechtsfahrgebot in seinem Heimatland! Hier muss bei der Buchung ein deutlicher Hinweis erfolgen, sonst drohen Verunsicherung und hohe Bußgelder! Gut ist nach wie vor die Übersicht auf der Seite des Kompetenzzentrums des Bundes, auf die man die Kunden hinweisen kann.

Ansonsten können fast alle mit diesem Feriensommer, wie ich meine, erst einmal ganz zufrieden sein. Was wir gehört und erlebt haben, spricht für eine recht gute Auslastung der Hotellerie, der gastronomischen Betriebe, der touristischen Dienstleistungen und der kulturellen Veranstaltungen – alles natürlich mit dem Zusatz „unter den gegebenen Umständen“!  Kritisch wird es erst wieder ab November. Was immer noch schmerzlich fehlt, sind die Gruppen! Auch das Tagungsgeschäft liegt weitgehend danieder. Wir müssen uns darauf einstellen, dass das Jahr 2021 mit noch kurzfristigeren Vorausbuchungsfristen läuft, denn wenn Corona im Laufe des Frühjahrs 2021 in seine Schranken verwiesen wird, dann geht was! Aber nur wenn!

Ein schöner September und ein goldener Oktober wären doch schon mal ein guter Einstieg in den Rest des Jahres!

 

 

 

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