Corona – Fortschreibung und Anpassungen der Konzepte

Heute will ich mal alle Rahmenkonzepte in ihrer jeweils aktuellen Fassung zusammentragen, falls Sie, wie ich, mittlerweile auch den Überblick verloren haben.

Über allem steht die sechste Infektionsschutzmaßnahmenverordnung des Bayerischen Gesundheitsministeriums vom 19. Juni 2020.

Seit heute Abend, 24.6., gibt es dazu eine Änderungsergänzung inkl. des spezifischen Einreiseverbots für Personen aus Landkreisen oder kreisfreien Städten mit mehr als 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohnern in den vorvergangenen sieben Tagen, gültig ab 25.6.2020. Also keine „Lex Gütersloh“, sondern eine knallharte „Lex Alle-aus-Regionen-mit-über-50-Neuinfektionen-sollen-gefälligst-daheim-bleiben-und-werden-in-Bayern-nicht-willkommen-geheißen“. Mal sehen, wann es den ersten bayerischen Landkreis trifft…

Okay, aber nun zu den Rahmenkonzepten, die für den Tourismus relevant sind. Alle liegen in einer neuen Version vor, das Konzept für Messen und Kongresse ist komplett neu, und es gibt sogar ein eigenes Konzept für Hochzeiten (Ich nehme an, da gab es einen gewissen Stau, der jetzt mit klaren Regeln aufgelöst werden soll):

2020-06-19 Hygienekonzept für Beherbergungsbetriebe

2020-06-16 Hygienekonzept für Gastronomiebetriebe

2020-06-22 Hygienekonzept für touristische Dienstleistungen

2020-06-19 Hygienekonzept für Bäder und Wellnesseinrichtungen

2020-06-23 Hinweise für Hochzeitsfeiern

2020-06-23 Hygienekonzept für Messen und Kongresse

Für Gastro und Hotellerie sind die FAQ des DEHOGA weiterhin äußerst hilfreich.
Und ja, ich habe es heute gecheckt: Für die 10 Personen, die wieder Kontakt haben dürfen, gilt in Gastronomie und Hotellerie tatsächlich nicht mehr das Abstandsgebot, siehe im obigen Infektionsschutzgesetz § 13 Gastronomie Abs. 5 und §14 Beherbergung Abs. 1 und 2, die sich jeweils auf §2 Kontaktbeschränkung Abs.1 beziehen. Ich finde es, ehrlich gesagt, höchst inkonsequent und bedenklich, aber für das Gastgewerbe natürlich erfreulich in dieser Deutlichkeit.

Wir selbst haben heute schweren Herzens einen Teilrückzug angetreten, denn wir mussten einsehen, dass unsere wunderbare öffentliche Führung „Leidenschaft für Gerstensaft“ inklusive Brauereibesichtigung unter Hygiene- und Sicherheitsgesichtspunkten einfach nicht verantwortungsbewusst durchgeführt werden kann und stellen diese für den Rest des Jahres ein.

Auch werden wir, obwohl es die sechste Infektionsschutzverordnung bereits nicht mehr vorgibt, weiter bei 15 Personen pro Gruppe bleiben. Wer in den letzten Tagen mal in der Bamberger Altstadt unterwegs war, hat schon als Einzelperson gemerkt, wie schwierig bis unmöglich es ist, den Leuten unter Wahrung des gebotenen Abstands aus dem Weg zu gehen. Wie viel schwieriger ist es da, eine Gruppe hindurchzumanövrieren. Mit 25 Personen undenkbar, auch und vor allem an den Erzählstationen. Wir wollen unsere Verantwortung wahrnehmen und so lange wie vertretbar an der kleineren Größe festhalten. Unsere Gästeführerinnen und Gästeführer sind heldenhaft mit leibhaftigen Bamberg-Touristen unterwegs und den Leuten scheinen diese „kurz & kompakt“-Führungen auch wirklich Spaß zu machen.

Ich denke, die neuen massiven Vorfälle in diversen Regionen haben uns gezeigt, dass das Virus immer noch sehr lebendig unter uns ist und es jederzeit wieder Rückschläge geben kann und auch wird. Wir wollen unseren Teil dazu beitragen, dass sich die Rückschläge hoffentlich in Grenzen halten. Denn diese treffen uns in jedem Fall, egal wo sie stattfinden, wie wir gerade erleben.

Wenn es irgendwo eine Petition gibt, die das Jahr 2020 aus dem Kalender streichen will: Ich bin dabei!

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