Förderprogramm „Tourismus in Bayern – Fit für die Zukunft!“

Die Antragsfristen für die Förderprogramme von „Tourismus in Bayern – Fit für die Zukunft“ sind verlängert worden. Um die durch Corona entstandenen Belastungen abzufedern und einen Neustart zu unterstützen, hat die Bayerische Staatsregierung dieses Förderprogramm ins Leben gerufen. Gerade jetzt ist es wichtig, Investitionen anzustoßen, insbesondere in den Bereichen Nachhaltigkeit, Zukunftsfähigkeit, Besucherstromlenkung und Digitalisierung sowie bei E-Ladepunkten.

Vielleicht ist ja doch noch was für Sie dabei und Sie schauen sich das noch einmal näher an, ob ein Förderantrag für Sie interessant wäre.

Folgende Möglichkeiten kommen für Sie evtl. in Frage:

  • Investitionen in die Zukunftsfähigkeit kleiner oder kleinster Beherbergungsbetriebe einschließlich einer Beratung der Betriebe über bestehende Schwächen
  • Erhebung von touristisch relevanten Echtzeitdaten und Besucherstromlenkung
  • E-Ladepunkte nicht nur für PKW, sondern auch für E-Bikes

Anspruchsberechtigte sind

  • in Klein- und Kleinstbeherbergungsbetriebe nicht gewerbliche Beherbergungsbetriebe mit maximal 25 Gästebetten ungeachtet der Rechtsform. Die Nichtgewerblichkeit bestimmt sich danach, ob im Steuerbescheid die Einnahmen als Vermietung und Verpachtung oder Landwirtschaft behandelt werden.
  • in die Besucherstromlenkung alle Anbieter von touristischen Angeboten, Attraktionen sowie Parkmöglichkeiten ungeachtet ihrer Rechtsform 
  • in E-Ladepunkte natürliche und juristische Personen die im Bereich des Tourismus tätig sind

Alle weiteren Informationen rund um das Förderprogramm finden Sie auf dieser Seite: https://www.stmwi.bayern.de/foerderungen/sonderprogramm-tourismus/ .

Zu den o.g. Fördermöglichkeiten speziell für Beherbergungsbetriebe gibt es einen Zoom-Infotermin am 11. März, zu dem Sie sich anmelden können: https://us06web.zoom.us/meeting/register/tZMtde2hqD8oGddqgLpmKN9DLwQSYVH59vaw

Winter is coming

Ich konnte mich nicht entscheiden, ob ich diesen Beitrag mit „Und täglich grüßt das Murmeltier“ überschreibe, in Erinnerung an die Lage 2020, oder mit dem düsteren „Der Winter naht“. Angesichts der Tatsache, dass die Hälfte dessen, was ich gerne schreiben würde, ohnehin nicht wirklich druckreif ist, habe ich mich leider für die bedrohliche Überschrift entschieden und gehe gleich zum Inhaltlichen über.
Diese Grafik fasst das heute von Ministerpräsident Söder verkündete Maßnahmenbündel am knackigsten zusammen:

Tatsache ist, dass es wirklich wieder bitter wird für Viele, seien es die Schausteller, die sich bis vor vier Stunden noch an den letzten Strohhalm „Weihnachtsmarkt“ geklammert haben und nun ihre Buden wieder abbauen müssen, oder die Kulturanbieter, die schon wieder ein übermenschliches Maß an Idealismus mitbringen müssen, wenn sie mit 2Gplus und einer maximal vorgeschriebenen Auslastung von 25 % auf ihre Kosten kommen wollen, und natürlich die Kneipenwirte und Clubbetreiber.

Wir beim TKS wollen aktuell weiter für unsere Kunden da sein und halten einstweilen an den Angeboten fest, die vertretbar sind, und entweder unter freiem Himmel laufen oder halt eben unter 2G oder 2Gplus. Die Tourist Info ist als inzidenzunabhängiger Handel definiert, wir sind für unsere und Ihre Gäste da. Aber es war schon erschreckend ruhig in der letzten Woche. Unsicherheit ist und bleibt der größte Killerfaktor für das Reisen.

3G am Arbeitsplatz und eine erneute Verpflichtung zum Home-office kommen noch on top, sobald das neue Infektionsschutzgesetz auf Bundesebene Gesetzeskraft erlangt, was nach der gestrigen Abstimmung im Bundestag und heute mit Zustimmung des Bundesrats auf den Weg gebracht wurde. Sonst bietet dieses Gesetz aktuell kaum Neuerungen, die uns schrecken könnten, wenn man den bayerischen Maßnahmenkatalog darüberlegt.

Bleibt noch die berühmte Frage: „Ab wann tritt das in Kraft?“ Nein, nicht „… ab sofort, unverzüglich“, sondern ab kommenden Mittwoch, 24.11., wenn der Landtag darüber befunden hat.

Mit extrem mulmigem Gefühl blicke ich zum Schluss noch auf die aktuellen Inzidenzzahlen in Stadt und Land, die heute bereits bei 464 und 774 liegen, und auf die o.g. Maßnahmen bei Hotspots mit über 1.000 Neuinfektionen.

Auch nach 18 Monaten vermag uns die Pandemie also immer noch zu überrumpeln mit ihrer Dynamik, die, ist sie einmal in Gang gesetzt, mit irrsinniger Wucht zuschlägt. Man kann ja fast nur hoffen, dass unter den über 60.000 Neuinfektionen tatsächlich viele Impfdurchbrüche dabei sind, die dank ihrer Impfung mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit einen milden Verlauf der Erkrankung durchmachen werden. Ansonsten ist das Szenario für die Intensivstationen in zwei, drei Wochen kaum vorzustellen, wenn das alles ungeschützte Menschen sind, diese 60.000.

http://www.stadt.bamberg.de/Leben/Gesundheit/Alles-Wichtige-zu-Corona-alt-/Wissenswertes-zur-Corona-Impfung/

Auf geht’s – Rahmenkonzepte und Ausblicke

Die heutige bayerische Kabinettsrunde hat die weiteren Öffnungsschritte ab dem 21. Mai bestätigt, wie sie letzte Woche schon angekündigt worden waren. Das heißt, ab Pfingsten ist es in bayerischen Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer stabilen Inzidenz von unter 100 wieder erlaubt, Gäste zu beherbergen. Ja, Gäste! Gäste, die rein aus Spaß an der Freud‘ zu uns kommen. Zu, wie es so schön heißt,  „freizeittouristischen Zwecken“! Gäste… ts, ts, ts….

Aus dem Kabinett heißt das dann so:

  • Ab dem Pfingstwochenende können Beherbergungsbetriebe (z.B. Hotels, Ferienwohnungen, Pensionen, Jugendherbergen und Camping) auch für touristische Zwecke öffnen. Dabei ist eine Anreise in die Beherbergungsbetriebe schon am Freitag, den 21. Mai 2021, möglich. Voraussetzung ist dabei ein vor maximal 24 Stunden vorgenommener negativer Corona-Test (PCR-Test, POC-Antigentest oder Selbsttest unter Aufsicht) der Gäste bei Anreise sowie jeweils alle weiteren 48 Stunden. Gastronomische Angebote von Beherbergungsbetrieben auch im Innenbereich sind dabei nur für Hotelgäste und nur bis 22 Uhr zulässig. Zulässig ist im Rahmen des Beherbergungsbetriebs ferner die Erbringung von Kur-, Therapie- und Wellnessangeboten (z.B. Schwimmbäder, Fitnessräume, Solarien) gegenüber Gästen.

Und auch touristische Dienstleistungen sind ab 21. Mai wieder möglich, explizit sind hier genannt:

  • Seilbahnen, Fluss- und Seenschifffahrt im Ausflugsverkehr, touristische Bahnverkehre, touristische Reisebusverkehre, Stadt- und Gästeführungen, Berg-, Kultur- und Naturführungen im Freien sowie Außenbereiche von medizinischen Thermen.

Für beides gilt:

  • Gemeinsame Voraussetzung für die Inanspruchnahme obiger Angebote ist dabei ein vor maximal 24 Stunden vorgenommener negativer Corona-Test (PCR-Test, POC-Antigentest oder Selbsttest unter Aufsicht), sofern eine 7-Tage-Inzidenz von 50 im betreffenden Landkreis oder der kreisfreien Stadt überschritten wird.

Doppelt Geimpfte und Genesene sind den Getesteten gleichgestellt und kommen uneingeschränkt ebenfalls in den Genuss dieser Angebote.

Auch kulturelle Veranstaltungen sind unter Einhaltung strenger Vorgaben wieder möglich.

Die Pflicht zum Nachweis von Impfung, Tests oder Genesung fällt erst weg, wenn die Inzidenz stabil unter 50 liegt. Über 100 muss sowieso alles wieder zu machen.

Inwieweit dies wirklich praktikabel ist, solange die Inzidenzzahlen noch so volatil sind und innerhalb eines Tages um rund 20 Punkte rauf oder runter schnellen können, sei dahin gestellt. Eine irrsinnige logistische und personelle Leistung steht uns hier bevor. Genaueres wissen wir noch nicht, denn sowohl für das Übernachtungsgewerbe, als auch für die touristischen Dienstleistungen liegen noch keine neuen und überarbeiteten Rahmenkonzepte vor.

Richtig schmerzhaft ist, dass wir damit aktuell wieder eine echte Grenze zwischen Stadt und Landkreis haben. Denn nach dem aktuellem Stand der Inzidenzzahlen können die Angebote auf dem Stadtgebiet ab 21. Mai laufen, hier liegen die Zahlen weiterhin unter 100. Die Betriebe im Bamberger Land müssen nach derzeitigem Stand noch warten, bis auch im Landkreis die Inzidenz 7 Tage in Folge unter 100 liegt. Stand heute sah es so aus: 

 

Peu à peu kommen nun auch wieder die Rahmenkonzepte für die verschiedenen Bereiche. Hier mal alle Rahmenkonzepte, wie sie bisher vorliegen:

Rahmenkonzept Kulturveranstaltungen vom 10.5.2021
Rahmenkonzept Gastronomie vom 7.5.2021
Rahmenkonzept Sport vom 6.5.2021
Rahmenkonzept Kinos vom 6.5.2021

Wir arbeiten jetzt fieberhaft daran, auch spätestens am 21. Mai für unsere und Ihre Gäste wieder offen zu haben und auch ein Angebot an Führungen und Erlebnisangeboten vorhalten zu können, auch wenn wir noch ein wenig im Trüben fischen, denn wir haben einfach noch nicht alle Details der designierten Regelungen. Kompliziert wird es allemal.

Und zum Schluss die Belohnung, für alle, die bis zum Ende gelesen haben: eine wirklich gute Übersicht aus dem Bayerischen Wirtschaftsministerium zu „Was gilt zwischen heute und dem 20. Mai?“

Ich bin schon ganz gespannt auf die nächste Übersicht ab 21. Mai!

 

Das Rahmenkonzept Gastronomie 2021

Ehre wem Ehre gebührt! Damit Sie so schnell wie möglich nachlesen können, wie nun die Anforderungen für die Gastronomie ab kommendem Montag sind, bin ich mal so frech und übernehme einfach die Rundmail unseres Partners Frankentourismus inklusive Link zum Konzept und den Hinweisen auf die wichtigsten Änderungen, und bedanke mich einmal mehr bei den Kolleginnen und Kollegen aus Nürnberg für die Versorgung mit brandaktuellen Infos:

„Liebe Kolleginnen und Kollegen,

hier nun vorab das Rahmenkonzept „Gastronomie“: Rahmenkonzept Gastronomie 2021

Wichtige Informationen:

In bayerischen Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer stabilen Sieben-Tage-Inzidenz unter 100 darf ab kommenden Montag, den 10. Mai die Außengastronomie öffnen. Eine stabile Inzidenz wird seitens des Gesundheitsministeriums dahingehend definiert, dass die Inzidenzzahlen zumindest für sieben Tage den Wert 100 unterschritten haben müssen. Trifft dies zu, so hat die zuständige Kreisverwaltungsbehörde oder kreisfreie Stadt eine Allgemeinverfügung hinsichtlich der Öffnung zu erlassen, die im Vorfeld mit dem Gesundheitsministerium abzustimmen ist.

Die Informationen beruhen zum einen auf der aktualisierten, am 5. Mai veröffentlichten BayIfSMV inklusive deren Begründung, sowie dem soeben veröffentlichten, aktualisierten Rahmenhygienekonzept Gastronomie.

Wichtig ist, dass das Erfordernis eines negativen Tests bei einer Inzidenz über 50 bis 100 nur vorliegt, wenn an einem Tisch mehr als ein Hausstand sitzt. Ein Hausstand und/oder vollständig Geimpfte oder Genesene brauchen keinen Testnachweis. Dies gilt ebenso bei einer Inzidenz zwischen 0 und 50.

Die wesentlichen Änderungen zu dem bekannten Rahmenkonzept aus dem letzten Jahr sind „Punkt 3 Testkonzept“, die Terminvereinbarung und die Erfordernis, dass Gäste nun FFP2-Masken tragen müssen. Letzteres gilt nicht für das Personal, hier genügt eine medizinische oder auch OP-Maske.“

Das Gastro-Rahmenkonzept und auch schon das für Kinos und Sport sowie alle weiteren Informationen, wie sie nun peu à peu wieder aus den Ministerien kommen, immer aktuell auf dem Tourismusnetzwerk Franken. Und natürlich auch immer hier auf dem Blog…
Die Frage zum Neustart touristischer Dienstleistungen – und damit auch zu Führungen und weiteren Angeboten – wird wohl erst in ein paar Tagen beantwortet werden, so meine Infos.

Eine nette Übersicht zu dem „Was gilt jetzt eigentlich ab Montag, 10. Mai 2021?“ habe ich noch auf der Seite des Wirtschaftsministeriums gefunden:

 

Das Glück liegt unter 100 – oder: Danke Austria!

Was auch immer letztlich den Ausschlag gegeben haben mag – Ungeduld, Mitleid, Erwägungen des Staatsetats, die Plädoyers aus der Branche, der leichte Trend der Inzidenzzahlen nach unten, der leichte Trend der Meinungsumfragen nach unten, der Blick auf leere Biergärten bei schönstem Wetter, die Absage der Wiesn – was auch immer es war, der Tourismus hat auf einmal eine Öffnungsperspektive! Und wir sagen ‚Vergelt’s Gott‘ und hoffen, dass das angesichts der weiter prekären pandemischen Lage gut geht!

Nach einem satten halben Jahr Nichts sind wir mit dieser Ankündigung des Ministerpräsidenten, die sich gestern angedeutet hatte und heute in der Pressekonferenz nach Koalitionsrunde und Kabinettssitzung bestätigt wurde, schon fast ein bisschen überfordert, aus derart heiterem Himmel kamen sie, diese Worte, auf die wir alle schon so lange warten. Wer das nach all der Zeit, ich kann’s Ihnen nicht verdenken, nur schwarz auf weiß glaubt, hier der entsprechende Ministerratsbericht von heute oder auch der Bericht vom BR dazu.

In ganz Bayern soll also wieder was gehen! In ganz Bayern? Nein! Denn Voraussetzung ist in jedem Fall die stabile Inzidenz unter 100 – und als „stabil“ gilt, wenn die Inzidenz über einen Wochenzeitraum ohne größere Schwankungen unter der magischen Marke von 100 bleibt, wie der Gesundheitsminister klarstellte. Derzeit sind das 19 Landkreise und kreisfreie Städte. Überall dort also, kann schon ab kommendem Montag, den 10. Mai 2021, die Außengastronomie bis 22 Uhr wieder öffnen. Auch Konzert- und Opernhäuser, Theater und Kinos dürften wieder öffnen. Alles unter der Maßgabe von negativen Corona-Tests (ich nehme an, dann auch ebenbürtig mit dem Nachweis doppelter Impfung oder der Genesung), Terminbuchung und Maskenpflicht, Abstand, gestaffelten Plätzen usw. Und die jeweilige Kreisverwaltungsbehörde muss einen entsprechenden Antrag beim Gesundheitsministerium stellen, en gros. Selbst „kleinere Open-Airs“ wurden als denkbar erwähnt. Diese Öffnungsschritte folgen der bereits in der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung niedergelegten Logik, siehe § 27, die nun einige Male fortgeschrieben wurde, zuletzt bis 9. Mai 2021.

Da wird jetzt also eine neue Fassung kommen, denn in der 12. Version steht noch das kategorische Beherbergungsverbot mit drin. Und heute wurde angekündigt, dass bei einer stabilen Inzidenz unter 100 – auf die Minute mit Gongschlag Beginn der Pfingstferien – ab Freitag, den 21. Mai 2021, Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze wieder freizeittouristische Gäste beherbergen dürfen. Hier soll vom Ministerium noch ein entsprechendes Konzept (u. a. Terminvereinbarungen, 48 Stunden Tests, Abstands- und Hygienemaßnahmen) für inzidenzabhängige Öffnungen kommen. Dieses Konzept wird allerdings die infektiologische Gesamtlage berücksichtigen und eine Rücknahme der Öffnungen bei entsprechender Inzidenzentwicklung vorsehen. Das Gleiche gilt für spezielle touristische Infrastrukturen – das ist das Schlüsselwort für Freizeiteinrichtungen und touristische Dienstleistungen, wie z.B. Führungen. Hier soll die Regelung noch näher spezifiziert werden. Davon wird abhängen, was wir anbieten dürften. Die 13. BayIfSMV wird also spannend! Ich melde mich wieder, sobald wir hier Genaueres erfahren, versprochen!

Trotz allem insgesamt eine schwierige Situation für den Betrieb touristischer Einrichtungen, diese Unsicherheit im Wochenrhythmus, und eine folgenreiche Entwicklung für die ganze Tourismusregion Bamberg, denn derzeit ist nur die Stadt im fünften Tag recht stabil unter 100, der Landkreis bleibt stabil über 100, was bedeuten würde, dass – mal so, mal so – unsere gemeinsame Destination auseinandergerissen wird, denn bei über 100 gilt immer noch die übergeordnete, nicht verhandelbare Bundesnotbremse.

Für die Stadt Bamberg sei an dieser Stelle noch erwähnt, dass damit ab kommenden Donnerstag wieder die lockereren Regeln jenseits der Bundesnotbremse gelten, das heißt u.a. für den Einzelhandel wieder Click & Meet ohne Testpflicht, und Museen und Ausstellungen können mit Terminvergabe und den bekannten Regeln gemäß § 23 12. BayIfSMV wieder öffnen und die nächtliche Ausgangssperre entfällt.

 

Ganz ehrlich? Gestern fiel es mir wirklich schwer, den Meldungen Glauben zu schenken. Ich habe erst gedacht, da hat einer eine Ente in die Welt gesetzt, um ein wenig Druck aufzubauen, zumal der Bayerische Rundfunk sehr zögerlich war mit der Meldung. Auch als es sich als wahr entpuppte, wurde ich einen Gedanken nicht ganz los, nämlich dass dieser Schritt – honi soit qui mal y pense – auch ein ganz kleines bisschen „to keep up with the Joneses“ war. Denn es ist nur wenige Tage her, dass unsere touristisch nicht ganz unbedeutenden Nachbarn, die Österreicher, verkündet hatten, dass bei ihnen ab 19. Mai wieder alles aufmacht. Und das kann man sich ja wirklich nicht ge… Aber hier schweigt des Sängers Höflichkeit, ich will unsere Staatregierung stattdessen heute lieber mal wieder loben, denn zwei Sätze im heutigen Bericht gingen der geschundenen Seele des gemeinen Touristikers runter wie Öl.

Ich zitiere:
Die Tourismusbranche ist ein Lebensnerv der bayerischen Wirtschaft
und
Bayern sei nicht nur ein Tourismusland, sondern es sei für die Menschen auch „psychologisch und seelisch wichtig, dass wir eine Perspektive haben!“

Dem habe ich nun ausnahmsweise mal nichts hinzuzufügen.

 

Ish bin ein Bearleener – Aufhebung des Beherbergungsverbots

Einmal mehr solidarisieren wir uns mit den Berlinern und freuen uns mit Kennedys berühmten Worten aus dem Jahre 1963, dass auch unsere Gäste aus der Hauptstadt ab morgen wieder ins schöne Bayernland reisen dürfen, wie alle anderen Bundesbürger und Bundesbürgerinnen auch, egal wo sie gerade herkommen. Ministerpräsident Markus Söder hat heute überraschend das bayerische Beherbergungsverbot mit Wirkung zum morgigen Samstag, 17.10. aufgehoben. Es läuft also heute Abend aus und wird nicht verlängert. Das bedeutet: es gibt aktuell keine Einschränkungen mehr für Reisende aus Deutschland, keine Testnachweispflicht, keine Pflicht, die Herkunft oder Anreiseroute der Gäste zu checken.

Dies betrifft nicht die Risikogebiete aus dem Ausland! Hier gelten weiter die bekannten Regeln mit Quarantäne und Testpflicht.

Ich glaube, das war eine gute Entscheidung, denn dieses Verbot drohte die Akzeptanz aller anderen sinnvollen Maßnahmen zu torpedieren. Kaum ein anderes Gewerbe hat so klare Regeln und Gebote und hält sich beinahe sklavisch mit enormem Aufwand an Weiterlesen

Corona – Neues für Märkte, Kultur, Tagungen und Kongresse

Haben Sie es schon gemerkt? Ich schreibe nicht mehr im Zweitagesrhythmus!! Ist das jetzt ein gutes Zeichen, weil sich die Lage beruhigt oder eher schlecht, weil sich nicht mehr so viel tut auf dem Markt der Lockerungsmaßnahmen und neuen Verordnungen?

Ein  bisschen von beidem, denke ich. Die Meldungen überschlagen sich nicht mehr und die Verordnungen haben eine Chance, auf Plausibilität überprüft zu werden. Und vieles ist, bis auf die Schutzmaßnahmen, an die man sich doch allmählich gewöhnt hat, einfach schon wieder erlaubt. Es ist komplex mittlerweile, weil sich die Verordnungen immer mehr aufeinander beziehen, und manches verschwindet auch einfach nur aus den Verordnungen und ist damit wieder erlaubt. Aber wie man weltweit und auch in unserem unmittelbaren Umfeld sieht: wir bewegen uns immer noch auf wackeligem Boden und sind sehr von der Vernunft der Menschen abhängig.

Auf jeden Fall gab es diese Woche Neuigkeiten für
Kulturveranstaltungen, die mit einer Ausweitung der Maximalkapazität gesegnet werden – wobei der Abstand ja bleibt und insofern dennoch einschränkt,
Tagungen und Kongresse, die wieder erlaubt sind und
Märkte „ohne Volksfestcharakter“, also Kunsthandwerkermärkte und Floh- und Trödelmärkte. Vielleicht ist das der Einstiegsversuch, in die Diskussion über Wohl und Wehe der Weihnachtsmärkte einzugreifen mit vorsichtigen, optimistischen Andeutungen. Verschiedene Städte versuchen sich aktuell an Planungen für entzerrte Weihnachtsmärkte, wobei unklar ist, ob man sich damit wirklich einen Gefallen tut, wenn man das dann als „Weihnachtsmarkt“ deklariert, der bei den Leuten eine klare Assoziation hervorruft, und es dann eben doch eher etwas anderes ist, eine Corona-Light-Version sozusagen, und damit der Kern der „Marke“ verwässert wird.

Hier also der Bericht aus dem Ministerrat vom 14. Juli 2020, in dem die Neuerungen für die oben genannten Bereiche erläutert werden

Und hier die angepasste Fassung der sechsten Infektionsschutzverordnung, in die all die Änderung eingearbeitet sind.

Es soll noch eine neue Rahmenkonzeption für die Märkte aus dem Wirtschaftsministerium kommen, die finden Sie dann hier.

Ansonsten werden wir uns mal den neuen Ausflugsticker von Herrn Aiwanger zu Gemüte führen, ob der auch für eine Stadt wie Bamberg geeignet ist. Was ich bisher aus der Praxis darüber gehört habe, stimmt nicht unbedingt übermäßig optimistisch, was die erwünschten Effekte anbetrifft, aber vielleicht lässt sich dennoch auch etwas für Bamberg daraus lernen. Unser Partner FrankenTourismus hat ihn auf auf jeden Fall super mit Inhalten gefüllt, da findet jeder und jede etwas für einen alternativen Ausflug ins Grüne oder in „hidden places“, abseits der Hauptattraktionen.

Wir selbst sind weiter sehr zufrieden mit der Entwicklung der Führungen, so dass wir zum 1.8. wieder zur normalen zweistündigen „Faszination Weltkulturerbe“ zurückkehren werden als Öffentliche, allerdings weiter beschränkt auf 15 Personen, plus minus ein oder zwei Personen. Gebuchte Gruppenführungen öffnen wir wieder bis 25 Personen, empfehlen aber die Teilung der Gruppe bei 15. Allerdings ist hier weiter festzustellen, dass die Nachfrage für Gruppen nach wie vor, wie soll ich es ausdrücken, kaum vorhanden ist. Die Nachfrage in der Tourist Info, die Nutzung der Website und die Onlinebuchungen sind unsere aktuellen Lichtblicke dieser Woche. Ansonsten blicken wir sehnsüchtig auf 2021!

Und zu guter letzt leider noch ein Corona-Wermutstropfen: Für Partner, die sich das Wochenende vom 17. Oktober als gute Einnahmequelle vorgemerkt haben: Die diesjährige Vereidungsfeierlichkeiten der Bundespolizei sind leider abgesagt, so dass sich der Ansturm an teilnehmenden Verwandten leider auch nicht materialisieren wird. Im Wortlaut heißt es: “ … sind alle Planungen, Reservierungen und Vorabsprachen für die öffentliche Vereidigung auf dem Domplatz am 17. Oktober 2020 hinfällig.“

Corona – Wir können auch wieder Kultur!

Seit heute gilt auch für weitere Kulturangebote: Feuer frei!
Na gut, sagen wir: Flämmchen an!
Theater, Konzerte und andere kulturelle Angebote, ja, sogar Kinos, sind – unter strengen Auflagen – ab sofort wieder möglich in Bayern, drinnen wie draußen. Durch die Beschränkung der Sitzplatzkapazitäten unter Einhaltung der Abstandsregeln muss allerdings schon wirklich viel Leidenschaft dazu kommen, um einen Spielbetrieb wieder aufzunehmen und dabei auch nur annähernd auf dem schmalen Grat zur Wirtschaftlichkeit zu wandeln. Eine zwar liebenswerte, aber letztlich oft fatale Charaktereigenschaft Kulturschaffendender ist allerdings genau jene übergroße Leidenschaft, die sie jenseits aller Widerstände für ihre Kunst brennen lässt. Ich wünsche allen Künstlern und Künstlerinnen, dass sie irgendwie innerhalb dieses streng umrissenen Rahmens kultureller Veranstaltungen einen Weg zum Publikum finden, der nicht nur zur Auferstehung ihrer Leidenschaft führt, sondern auch von der Wirtschaftlichkeit her ein wenig Labung mit sich bringt. Der gesellschaftliche Wert von Kunst und Kultur sollte durch Corona auch dem Letzten klar geworden sein. Ich bin sicher, auch Ihr Publikum ist voller Leidenschaft und ist bereit, vieles mitzutragen, um Ihnen auf diesem Weg zur Seite zu stehen, auch finanziell.
Das Kulturamt der Stadt hat dankenswerterweise die Maßgaben des Staatsministeriums spezifisch für Kunst & Kultur zur „Wiederaufnahme des kulturellen Veranstaltungsbetriebs“ hier zusammengefasst. Die ausführlichen FAQs finden sich auch auf der Seite des Ministeriums.

Als ob sie es geahnt hätten, gibt es von der Bundesregierung auch just ein weiteres Hilfsprogramm, das die Soforthilfen ablösen soll, nämlich „Überbrückungshilfen für kleine und mittelständische Unternehmen“, das für die Monate Juni bis August gelten soll. Explizit auch wieder die Soloselbständigen und die freien Berufe inkludierend, aber ich fürchte, wir fangen wieder von vorne an, denn es geht einmal mehr um Betriebskosten, soweit ich das richtig gelesen habe. Hier das Eckpapier der Bundesregierung mit dem Verweis auf förderfähige Kosten und Antragsberechtigte, das aber erst wieder über die Länder in Maßnahmenform gegossen werden muss. Das kennen wir ja jetzt schon. Mal schauen, wie Bayern das übernimmt. Außerdem ist dieses Mal eine zusätzliche Hürde eingebaut, nämlich, dass der Antrag von einem Steuerberatungsbüro oder einer Wirtschaftsprüfung bestätigt werden muss.

Ansonsten wird die innerdeutsche Situation immer konfuser. Ein großer Teil unserer Kundenkommunikation besteht mittlerweile aus der Klärung der unterschiedlichen Regelungen innerhalb der Bundesländer. Es ist im Moment durchaus möglich, in Thüringen völlig legal als Gruppe in einen Reisebus zu steigen, nur um bei Überschreiten der bayerischen Landesgrenze in die Illegalität abzurutschen. Ich bin ein großer Freund des Föderalismus, aber das ist absurd! Sind ja schon die Verordnungen innerhalb eines Bundeslandes verwirrend und teils widersprüchlich, oder sagen wir interpretationsspielraumerheischend, aber zwischen den Bundesländern ist das noch viel krasser.

Die Nachfrage nach unseren Führungen ist gut, wir sind sehr zufrieden. Die „kurz & kompakt“-Version kommt gut an, wir hatten teilweise 120 Personen um 14 Uhr vor dem Haus, was bei der Maximalzahl von 12 Teilnehmenden zehn Führungen bedeutete. Damit hatten wir nicht im Traum gerechnet, sind aber sehr glücklich mit dieser Bestätigung, dass wir tolle Gäste haben in unserer Stadt, die eine persönliche Stadtführung mit unseren zertifizierten Gästeführern und Gästeführerinnen einfach zu schätzen wissen! Voraussichtlich werden wir somit ab kommenden Samstag, 20. Juni, auch wieder die tägliche Führung um 10.30 Uhr mit anbieten. Nun dürfen noch die Buchungen von Reisen und Pauschalen zunehmen, aber auch da gibt es schon wieder die eine oder andere Anfrage. Die Erlaubnis für Gruppen fehlt halt noch und hemmt die Geschäfte sehr.

Aber wir sind ja bescheiden geworden!

Tourismus startet durch – so geht’s weiter

Haben Sie es bemerkt? In der Überschrift fehlt das Wörtchen „Corona“!
Nach 19 Blogeinträgen, die alle unter dem Oberbegriff Corona standen, möchte ich zu Pfingsten bewusst darauf verzichten. Und das hat seine Gründe!
Denn es gibt einige Meilensteine zu feiern, was den touristischen Neustart anbetrifft: Ab dem morgigen 30. Mai, dem Pfingstwochenende, sind wieder touristische Dienstleistungen aller Art erlaubt und auch Übernachtungen zu reinen Freizeitzwecken sind wieder möglich. Hotels ist sogar das Abhalten von Seminaren und Tagungen wieder gestattet, da dies in den Bereich der beruflichen Aus- und Fortbildung umdefiniert wurde und somit erlaubt ist.
Und eine Neuerung für Gastronomiebetriebe ist auch soeben entschieden worden: Nach einer Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Augsburg und der entsprechenden Entscheidung der Staatsregierung von heute gilt die eigentlich erst für Dienstag nach Pfingsten geplante Verlängerung der Öffnungszeiten auf 22 Uhr auch im Bereich der Außengastronomie bereits ab sofort!

Die Rahmenkonzeption für touristische Dienstleistungen liegt nun endlich vor. Die Maßgaben zu Stadtführungen stammen allerdings aus mündlichen Mitteilungen direkt aus dem Wirtschaftsministerium, denn alles, was an der frischen Luft stattfindet, wird als relativ „unkritisch“ gesehen und Stadtführungen finden in der Konzeption gar keine Erwähnung mehr, und gehen im neuen 5. Infektionsschutzgesetz auf. Dreh- und Angelpunkt für alles andere – explizit sind erwähnt die ausführenden Betriebe, Freizeitparks, Verkaufsläden, Anbieter touristischer Verkehre und Verkehrsmittel  sowie Busreisen – sind die üblichen Kernregeln im neuen „Normal“:

  • Abstandswahrung von 1,5 Metern
  • Mund-Nase-Schutz immer dann, wenn draußen der Abstand nicht gewahrt werden kann, und in Innenräumen immer.
  • DSGVO-konforme Kontaktdatenaufnahme zur Nachverfolgung
  • Personenobergrenzen je nach aktueller Rechtslage, Angebotsart, drinnen/draußen

Unser aktuelles Konzept für die Führungen können Sie hier einsehen.

Seit über einer Woche haben wir nun die Tourist Information wieder offen, mit verkürzten Öffnungszeiten. Der Zuspruch ist noch überschaubar, obwohl man im Stadtbild durchaus den einen oder andern offenkundigen Touristen erspähen kann. Und es häufen sich die konstruktiven Anfragen, gerade auch nach Führungen – und für unsere ersten Führungen zum Pfingstwochenende gibt es tatsächlich bereits ordentlich Voranmeldungen, so dass wir die selbst auferlegte Obergrenze von 12 Personen bereits erreicht haben und schon die zweite Führung eingebucht haben.

Wir bieten unsere tägliche öffentliche Führung „Faszination Weltkulturerbe“ bis 31. Juli 2020 zunächst nur um 14 Uhr an, in einer „kurz&kompakt“-Variante von einer Stunde zum Einzelpreis von 7,- € p.P.
Gleichzeitig ist damit auch die BAMBERGcard wieder im Verkauf. Einzig das Gärtner- und Häckermuseum fehlt den Juni über noch im Reigen der Museen.
Auch die öffentliche Dienstagsführung „Leidenschaft für Gerstensaft“ inklusive Besuch in der Brauerei Schlenkerla läuft ab 2. Juni wieder im Wochenrhythmus. Die BierSchmeckerTour ist noch ausgesetzt, um den Brauereigaststätten Zeit zu geben, erste Erfahrungen mit dem Innenbetrieb zu sammeln. Sobald wir hier grünes Licht erhalten, können wir auch da wieder in den Verkauf einsteigen, Gleiches gilt für die „Erlebnis Gärtnerstadt“, die wir mangels Museum noch nicht wieder anbieten.

Auch für Gruppen bieten wir über das normale Portfolio hinaus sechs Themenführungen gezielt in einer „kurz&kompakt“-Fassung für bis zu 15 Personen, zum Kundenpreis von 65 €. Zahlreiche Erlebnisangebote und weitere Partner starten nun zu Pfingsten auch wieder, vom Nachtwächter über den Geschichtenerzähler bis zur Schifffahrt.

Wer lieber im Alleingang die Stadt erkundet, findet bei uns neben der Kinderstadtrallye auch eine neue Stadtrallye für Erwachsene zum Einzelpreis von 3,- € und den Audioguide fürs Smartphone.

Ein Versuch, den Trend zum „Urlaub daheim“ zu nutzen, ist unsere neue Wochenpauschale „Stadt Land Fluss – Urlaub in Bamberg“ mit 5 oder mehr Übernachtungen, angesichts der Attraktionen in Stadt und Land ein vollwertiger Urlaubsersatz für die, die auf den Urlaub an der Adriaküste oder in Spanien derzeit pfeifen und sich im Inland tummeln wollen.

Die Kampagne #wirsindBamberg läuft weiter mit kurzen Videoclips und es ergibt sich allmählich ein tolles vielfältiges Bild unserer Destination. Die Kampagne wird weiter fortgesetzt, demnächst auch gezielt mit Gästeführern und Gästeführerinnen aus dem Kreis der zertifizierten Bamberg-Gästeführer.

Nun fehlen noch die Kulturbetriebe, Theater, Schauspiel, Bierseminare, kulinarische Angebote oder Konzerte, die für eine konkrete Perspektive auf Mitte Juni schielen müssen – und natürlich der ganze Gruppenbereich, der noch recht deutlich mit dem Stempel „kritisch“ vertagt ist, ebenso der hotelfreie Tagungs- und Veranstaltungsbereich.

Generell scheint sich leider zu bewahrheiten, was manche auch vorher schon geunkt haben: die Städte tun sich deutlich schwerer als die Urlaubsregionen, beim Wiedereinstieg spürbare Umsatzvolumina zu erzielen. Zu eng, zu viele Menschen, zu unsicher. Das Alpenvorland ist voll, aber München hat keine Buchungen. In Nürnberg machen viele Hotels gar noch gar nicht wieder auf mangels Buchungen, trotz Pfingsten. Und auch in Bamberg scheint sich die Buchungslage nur sehr schleppend zu erholen. Ich halte nach wie vor dagegen und will weiter optimistisch bleiben und hoffen, dass die Anziehungskraft des Stadtlebens trotz Maske bald wieder wirkt. Wie gesagt, erste Anzeichen einer Belebung sind durchaus spürbar. Aber es bleibt eine Durststrecke, wir können noch lange nicht aus dem Vollen schöpfen!

Allen, die wieder können, einen ersprießlichen Start in die Saison, allen anderen eine schnellstmögliche Perspektive und allen zusammen schöne Pfingsten!

Corona – Salamitaktik: Scheibchenweise geht’s weiter

Hier ist es also nun, das lange ersehnte Hygienekonzept für die Gastronomie, von Wirtschaftsministerium und Gesundheitsministerium entworfen. Nun muss ein jeder und eine jede für sich entscheiden, inwieweit der eigene Betrieb das umsetzen kann. Es sind aber auch nur „Empfehlungen“, es darf also noch eine gehörige Portion Bauchgefühl hineininterpretiert werden, damit das Ganze umsetzbar bleibt.

Ein paar Giftpfeile sind drin, allen voran aus unserer Sicht der Punkt „III. – Bewirtung“, in dem festgelegt wird, dass es eine Reservierungspflicht gibt und Gruppenreservierungen für mehrere Tische unzulässig sind. Das sind dann wohl die letzten Stornierungen, die wir vornehmen müssen. Das Gruppensegment ist damit aus unserer Sicht mehr oder weniger tot, zieht man zusätzlich noch die Regelung mit der Kontaktbeschränkung auf maximal eine Person außerhalb des eigenen Hausstandes hinzu. Immerhin: „Spontanbesuche“ werden unter dem Aspekt der Kontaktdatenaufnahme erwähnt, insofern sind diese offenbar zumindest nicht verboten.

Ansonsten bedeutete das Konzept viel logistische Planung, Definition und Ausschilderung der möglichen Kundenwege, Abstand, Abstand und nochmals Abstand, Mundschutz überall wo nötig und möglich, und klare Hygiene- und Reinigungsregeln für das ganze Haus. Vieles davon ist sicherlich machbar, die Gewährleistung einer Zugangsbegrenzung und die tischgenaue Kontaktdatenaufnahme sind allerdings Knackpunkte, die einiges an Kopfzerbrechen bereiten werden. Gerade für Bierkeller eine große Herausforderung. Sollte an Christi Himmelfahrt schönes Wetter sein und die Menschen, die solche Verordnungen nicht lesen, davon ausgehen, dass sie jetzt alle wieder auf den Keller passen, dann kann es da zu einem ziemlichen Hauen und Stechen kommen. Enttäuschung und Verärgerung und Verwirrung ist vorprogrammiert, für beide Seiten!

Eine ganz bodenständige und konkrete Hilfe sind die Entwürfe des DEHOGA für diverse Hinweisschilder Sogar „Links“ und „Rechts“-Pfeile sind da dabei!
Und auch die IHK hat viele Unterlagen und auch fertige Hinweisplakate zusammengestellt auf ihrer Seite.

Ansonsten wurden heute im Rahmen der Pressekonferenz zu Kunst und Kultur die weitere Ausweitung der Soforthilfen für Kulturschaffende angekündigt – nächste Woche sollen endgültig die Anträge fertig sein – auf diejenigen, die zwar nicht in der KSK sind, aber es von den Kriterien her sein könnten. Eingeschlossen sind explizit auch Honorarkräfte und freie Journalisten. Und es soll Hilfen geben für die Spielstätten an sich und für Laienmusikgruppen. Interessante Auswahl… Wie man bei „jetzt red i“ am gestrigen Abend gesehen hat, hat Minister Aiwanger in Bezug auf Gästeführer und Gästeführerinnen, die ohne eigene Betriebsstätte keinen Zugang zur Soforthilfe haben, ziemlich unwirsch von 100.000en geredet, die man dann auch hätte versorgen müssen, und hat eindeutig auf die Grundsicherung als Mittel der Wahl verwiesen. Das klang ziemlich abschließend!

In Sachen Veranstaltungen wurden die berühmten „Großveranstaltungen“ als Veranstaltungen mit über 1.000 Personen definiert und für kleinere Veranstaltungen zwar angekündigt, dass die Konzepte bereits bestehen, aber diese erst noch in der Ministerpräsidentenkonferenz und mit der Bundesregierung besprochen werden müssten. Der Blick ging hier auf nach Pfingsten. Wieso professionelle Veranstaltungen wie Tagungen und Meetings hier mit Partys und Volksfesten immer in einen Topf geschmissen werden, ist mir schleierhaft. Gerade Tagungen lassen sich mit einem guten Konzept doch perfekt unter Wahrung aller Vorsichtsmaßnahmen und Einschränkungen durchführen!

In Bezug auf Stadtführungen müssen wir weiter warten. In der 4. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, die jetzt bis 29. Mai gilt, sind Stadtführungen explizit, zusammen mit Schlössern (!!) und anderen Freizeiteinrichtungen, weiterhin verboten. Außperdem gilt ja on top weiter die Kontaktbeschränkung bis 7.6.
Der BVGD hat auch ein Papier verfasst zur Wiederaufnahme von Gästeführungen, in dem es einige interessante Überlegungen zu Stadtführungen gibt, was zukünftig zu beachten sein könnte.

Aufschluss darüber, ob und wie die Menschen in diesem Jahr noch reisen wollen gibt eine Studie des Bayerischen Zentrums für Tourismus mit einer aktuellen Umfrage zu „Reisen in Zeiten von Corona„. 30 % wollen gar nicht mehr verreisen dieses Jahr und weitere 45 % erst einmal abwarten!

Ein paar grundsätzliche Gedanken kann man sich zwischendrin auch wieder machen mit einer interessanten Studie zu „Besucherlenkung“ in Zeiten mit Corona.

Wir planen unsere Öffnung der Tourist Information am Mittwoch, 20. Mai. Öffnungszeiten werden vorerst sein: Mo – Fr: 10.00 – 15.30 Uhr, Sa, So und feiertags: 10.00 – 14.30 Uhr.
Ohne Stadtführungen und Erlebnisangebote werden wir in erster Linie auf unsere Beratungsfunktion zurückgeworfen, immerhin können wir ab nächster Woche wieder auf zahlreiche Museen und Sehenswürdigkeiten verweisen. Neben der ganzen Palette an Broschüren, Souvenirs und jeweils hoffentlichen aktuellen Informationen zu Öffnungszeiten und Zugänglichkeiten aller Partnereinrichtungen, werden wir zur Entdeckung der Stadt zunächst mit einer Erwachsenen-  und einer Kinderstadtrallye sowie dem Audioguide fürs eigene Smartphone und Reiseführern auftreten. Das Bamberger Land wird über die Freizeitkarte und einzelne Ausflugsziele präsent sein. Wir versuchen Schritt zu halten mit den Infos, wer wann wieder aufmacht, Museen, Ausstellungen, Einrichtungen machen nächste Woche wieder auf,

Schließlich: wer den Überblick verloren hat, was wann warum und wieso öffnen darf, der sei auf diese Übersicht der IHK verwiesen verwiesen.